Dienstag, 24. September 2013
Schnecke? ... und das ewige Thema Behinderung
Das findet Robert witzig. Eine komische Tomate die auf seinem Kürbis liegt.
Diesmal durfte die Mama Fotos machen, eines hat er mit zur Schule genommen.
Robert machte heute morgen Wortspiele als er das Bild angeschaut hat.
"Eine Schnecke die wie eine Tomate aussieht, oder eine Tomate die wie eine Schnecke krabbelt. Ist die Schnecke besonders oder die Tomate anders ...? Was denkt da der Kürbis? Können Kürbisse denken?"
Da fiel mir der Kommentar von "Frau Berlin" gestern wieder ein. Darf Robert wählen wenn er erwachsen ist?
Ich hab im Internet nach Antworten gesucht. Unter anderem diesen Artikel gefunden.
Robert ist sozusagen "amtlich" behindert. Er hat einen Behindertenausweis mit 100%. Wir haben damals lang überlegt, diskutiert ob wir diesen Antrag überhaupt stellen sollen. Uns dann dafür entschieden. Wir waren selber sehr erschrocken als die Benachrichtigung kam. Es waren Gutachten erforderlich. Als dann 100% auf dem Ausweis stand, sind wir traurig geworden. Wir sehen unser Kind ja nicht aus so einem Blickwinkel. Wir haben kein Muster von Null bis 100 in das wir uns und die Kinder einordnen. Susanne wollte auch so einen Ausweis, bis wir ihr erklärt haben, was der bedeutet. Sie war noch klein damals und dann kam diese Antwort: "Heisst die 100 dann, dass der Robert ganz kaputt ist?" Der Opa lebte da noch, was hat er gelacht!
"Ja, so kann man des sehen, aber ich hab auch so ein Ding, schau ich bin nicht auf 100, hab viel weniger. Bin ich kaputt? Des bedeutet halt, dass ich der Gesellschaft nimmer so ganz zur Verfügung stehen kann. Die meinen fürs Arbeiten, aber Dein Opa ist schon so alt, der mag nimmer für die Leut arbeiten! Und ins Museum komm ich jetzt umsonst rein. Gehst mit Susanne?"
Einer seiner grossen Geschwister sieht nur Nachteile und sagt nun eben unter anderem auch: "Das er sein ganzes Leben überwacht wird, ständig der Staat mit drin ist ...!"
Dass sich das auch aufs Wählen ausdehnt haben wir damals gar nicht bedacht. Und nun hat Robert mit 12 Jahren schon wirklich viel Interesse an der Politik, sogar an der Weltpolitik. Manche Gespräche mit ihm "hauen einen fast um" sagte der grosse Bruder. Roberts Gedanken sind grossartig ....! Die letzten Tage kam oft: "Wenn ich endlich wählen darf, aber dann wähle ich XXXX ... weil .....!"
Gut, dass der Bub erst 12 Jahre alt ist. Da lauft noch viel Wasser d'Isar runter bis wir das wieder als Thema haben.
Schade, dass der Opa schon in einer anderen Welt zu finden ist. Seine Ideen dazu hätte ich jetzt gern gehört.
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Liebe Elisabeth,
AntwortenLöschenes ist, wie du es schreibst.
Robert ist erst 12. Und wie wir alle dieses Land kennen, ändert sich dauernd irgendwas und wahrscheinlich wird auch eines Tages das Thema "Wahlberechtigung für Behinderte" angefasst.
Ich geb dir einfach den Rat: Bleib gelassen.
Wird denn so eine Einstufung nicht alle paar Jahre überprüft oder gilt sie generell?
Liebe Grüße an euch alle!
Ja, interessantes Thema...
AntwortenLöschenEine Freundin von mir aus BaWü hat ja auch einen autistischen Sohn. Sie überlegte auch, ob sie den Antrag stellt... da hat man es dann schwarz auf weiß... Aber für sie waren die Vorteile in dem Moment größer.
Mein Sohn wird im Nov. auf Asperger getestet. Schaun wir mal...
Vielleicht ändert sich das Wahlrecht ja doch noch in einigen Jahren.
Euch alles Gute, Ann
Liebe Elisabeth,
AntwortenLöschendas ihr euren Robert nicht behindert seht, kann ich gut verstehen. Als unsere Tochter zuerst nicht an der Waldorfschule angenommen wurde (Bei der frühzeitig möglichen Anmeldung, laut Regelschule.), hatte ich das Gefühl, sie ist behindert. Erst ein Gespräch brachte Klarheit. Durch die frühzeitige Anmeldung hatten wir später aber eine Glückssituation, dass sie doch genommen wurde.
Das Wort Behinderung ist sehr relativ und für manche ein Segen, diesen "Status" zu erhalten.
Liebe Grüße
Roswitha
Liebe Elisabeth,
AntwortenLöschenwarten wir doch einfach ab, was die Zeit bringt. Ich bin mir sicher, das Robert seinen Weg geht. Warte hoffnungsvoll auf Deinen Anruf. Habe ja Deine neue Rufnummer nicht, sonst hätte ich schon angerufen.
Dir ganz liebe Grüße Lydia ♥♥♥
Für mich klingt das hier so, als würde ein Schwerbehindertenausweis mit GdB 100 automatisch bedeuten, dass ein vollumfängliches Betreuungsverhältnis vorliegt. Ich habe aber auch einen Gdb von 100, brauche keinen Betreuer und war gestern zur Wahl. Ich bin nur gehörlos. Man darf den SbA benutzen, muss es aber nicht. Mit dem Wahlrecht hat er nicht wirklich was zu tun, außer dass betreute Personen üblicherweise einen besitzen - andere aber auch.
AntwortenLöschenMartina
Nein, so soll das nicht klingen. Robert ist nicht nur Autist, er hat in seinem Gutachten auch eine leichte geistige Behinderung stehen.
LöschenDas ist ein Punkt, den wir so nicht akzeptieren, da verändert sich in seiner Entwicklung auch ganz viel zur Zeit ....
...100% heißt nicht automatisch, das man nicht wählen darf, liebe Elisabeth,
AntwortenLöschendas hängt doch von der Umfänglichkeit der gesetzlichen Betreuung ab...und auch da habe ich schon Unterschiede erlebt...also noch viel zu früh, sich darüber Gedanken zumachen, denn es kann sich noch viel ändern...
lieber Gruß Birgitt
Mike durfte diesesmal auch zum ersten mal wählen, trotz SBA
AntwortenLöschenAlso darum würde ich mir keine Gedanken machen. Und er muss ja auch nicht unbedingt angeben ob er einen Ausweis hat, Mike bringt er jetzt Vorteile weil ohne hätte er die Stelle in München, die er fast sicher hat, nie bekommen
LG
Beatrice
Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
AntwortenLöschenLiebe Elisabeth,
AntwortenLöschenda hast du Recht. Mach dir jetzt noch keine Gedanken. Warte die Zeit ab.
Du sagst selbst, dass sich viel verändert bei Robert.
Einen schönen Abend wünscht dir
Irmi
Ich gehe mal davon aus, dass Ihr eh vor seinem 18. Geburtstag eine Prüfung haben werdet. Ein Bekannter, der unfallsbedingt 80 % hat, erzählte vor fast einem Jahr, dass er heruntergestuft werden sollte, wegen der langen Zeit seit dem Ereignis. Wie ist das denn bei Menschen mit Down-Syndrom?
AntwortenLöschenVielleicht gibt es bei euch jemanden in der Familie der nicht abstimmen geht. Vielleicht könnte dann später Robert das Stimmrecht eines anderen für sich nutzen. In der Schule haben wir uns in der Oberstufe, ich war wohl etwa 14, mit den Wahlen beschäftigt. Natürlich konnte ich da selber noch nicht wählen, hatte aber meine Meinung und hätte so gerne abgestimmt. Dann durfte ich für meinen Papa die Unterlagen ausfüllen weil er eh nicht gewählt hätte. Damit war ich mehr als zufrieden ;).
AntwortenLöschenWer weiß welche Änderungen noch kommen. Ich bin mir sicher, dass sich in den folgenden Jahren noch eine Menge tun wird.
AntwortenLöschenAußerdem ist egal, was im Ausweis steht, Robert ist so wie er ist - und so wie es klingt, ist er der Beste!
Noch ein Anliegen: Die Frage zur Wahl würde ich sehr gerne nochmal näher diskutieren. Käme es für dich in Frage das Ganze auf Selfpedia zu thematisieren?
Viele Grüße